Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird außer der Reihe um zusätzliche 300 € pro Monat angehoben. Der GKV-Höchstbeitrag steigt damit für die Kranken- und Pflegeversicherung um etwa 120 € auf ca. 1.345 € bzw. für Kinderlose sogar auf ca. 1.402 €. Für Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss steigt der Anteil auf ca. 673 € bzw. ca. 730 €.


